Die Psychosomatische Medizin und Psychotherapie begreift Krankheit als ganzheitliches Geschehen, in dem seelische, psychosoziale und körperliche Prozesse eng miteinander verwoben sind.
Die fachärztliche Diagnostik und Therapie erfolgt mit somatopsychischen und psychotherapeutischen Mitteln. Sie bezieht die körperlichen Beschwerden mit ein, konzentriert sich auf die seelischen Hintergründe, erarbeitet ein Verständnis für Krankheit im Gesamtzusammenhang der Persönlichkeit bzw. des biographischen Hintergrundes und sucht nach Lösungsstrategien zur Bewältigung der Symptome z. B. durch Entwicklung von neuen Konfliktlösungsstrategien oder Handlungsmustern im Umgang mit sich und anderen.
Eine zusätzliche medikamentöse Behandlung erfolgt im Bedarfsfall.
Eine enge Kooperation mit Ärzten anderer Fachgebiete besteht.
Der konzeptionelle Ansatz ist entsprechend der fachärztlichen Qualifikation prinzipiell analytisch orientiert, umfasst aber auch verhaltenstherapeutische und weitere Techniken.
Zur Behandlung kommen:
- rein seelisch bedingte Störungen, die sich seelisch, körperlich, oder im Verhalten äußern,
- psychische und psychosomatische Reaktionen auf belastende Lebenssituationen,
- komplexe Organerkrankungen, bei denen der seelische Faktor eine bedeutende Rolle spielt.
Die offene psychosomatisch-psychotherapeutische Sprechstunde bietet ein Orientierungsangebot in der Abklärung, welche Form der Hilfe sinnvoll ist.
Sie ist damit vorwiegend diagnostisch ausgerichtet und umfasst einen bis wenige Termine.
Des weiteren bietet die Sprechstunde die Möglichkeit einer fachärztlichen Konsultation für jeden mit einem Anliegen oder einer Fragestellung in diesem Fachgebiet.
In der Sprechstunde kann die Indikation zu einer Einzeltherapie gestellt werden. Es besteht dabei ein differenziertes, dem jeweiligen Bedarf angepasstes Behandlungsspektrum.
Ob eine weiterführende, längerfristige Therapie bei uns durchgeführt werden kann hängt von der Indikation und unseren freien Behandlungskapazitäten ab.
Eine Kassenzulassung liegt vor.
Wir versorgen alle gesetzlich und privat Versicherten, sowie Personen mit einem Behandlungsanspruch über Sonderkostenträger.